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Einreisebestimmungen

EU-Bürger, Minderjährige, Haustiere

Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen genügt für EU-Bürger der Personalausweis. Reisepass bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten und bei Transit. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis mit Lichtbild (auch Kleinkinder) oder Eintrag im Elternpass.

Minderjährige (bis 18 Jahre) ohne Begleitung der/des gesetzlichen Vertreters benötigen zur Einreise und Ausreise zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten. Diese Vollmacht muss auf Kroatisch oder Englisch verfasst sein.

Haustiere (Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder) haben bei der Einreise einen Mikrochip oder eine klar erkenntliche Tätowierung aufzuweisen, aus welcher die Nummer ihrer Internationalen Gesundheitsbescheinigung hervorgeht. Sie benötigen eine Tollwutimpfung, welche bei der Einreise im Fall der Erstimpfung nicht jünger als 6 Monate und im Fall einer Auffrischungsimpfung nicht älter als ein Jahr sein darf.

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