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Länderinfo

Was Sie bei Ihrer nächsten Reise nach Kroatien beachten sollten:

Autofahren

Tempolimits: 90 km/h auf Landstraßen; 130 km/h auf Autobahnen

Mitzuführen sind: Führerschein, Zulassung, Warnweste (auch für Motorradfahrer). Neben dem Warndreieck und der Autoapotheke ist ein2. Warndreieck für Anhänger sowie ein Ersatzlampen Set verpflichtend. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist nicht verpflichtend, wird jedoch zum Nachweis des Versicherungsschutzes empfohlen. Das Abblendlicht ist auch bei Tag einzuschalten.

 

Anfahrt über Slowenien - Vignettenpflicht: Seit 1.07.2008 gilt in Slowenien für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (mit od. ohne beliebig schweren Anhänger) eine Vignetten Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Damit wird das bisherige Mautsystem ersetzt.

 

Es wird empfohlen, um Staus vor der Grenze zu vermeiden, die Vignette vor Reiseantritt zu besorgen. Eine gültige Vignette ist gleich nach dem Grenzübertritt Spielfeld/Sentilj notwendig. Es gibt keine Ausnahme, wenn man nur bis zur ersten Ausfahrt fährt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Vignettensystem in Slowenien nach der Einführung wieder geändert wird. Konkrete Aussagen können derzeit nicht getroffen werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei den Autofahrer-Clubs.
 

Währung in Kroatien

Kuna (1 Kuna = 100 Lipa). Im Gebrauch sind Münzen von 1, 2, 5, 10, 20, 50 Lipa und 1, 2, 5 und 25 Kuna sowie Geldscheine von 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500, 1000 Kuna. Devisen werden in Banken, Wechselstuben, auf Postämtern sowie in den meisten Reisebüros und in Hotels gewechselt. 1 Euro = ca. 7,35 Kuna

 

Die Banken in Kroatien sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet, samstags bis 13 Uhr. Diensthabende Banken in größeren Städten sind auch sonntags geöffnet.
 

Tauchen und Angeln

Tauchen mit Sauerstoffflaschen muss bei der örtlichen Hafenmeisterei genehmigt werden. Das Angeln im Meer ist in Kroatien erlaubt. Angelgenehmigungen sind erforderlich.
 

Telefonieren

Sie können von Postämtern, Hotels und öffentlichen Telefonzellen problemlos telefonieren. Für Telefonzellen sind Telefonkarten notwendig, die Sie bei jedem Postamt erhalten. Telefonieren mit Mobiltelefonen ist flächendeckend möglich (mit lokalen Schwachstellen). Am Steuer ist Telefonieren jedoch verboten.
 

Einreisebestimmungen

Bei einem Aufenthalt in Kroatien bis zu 30 Tagen genügt für EU-Bürger der Personalausweis. Reisepass bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten und bei Transit. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis mit Lichtbild (auch Kleinkinder) oder Eintrag im Elternpass.

 

Haustiere (Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder) haben bei der Einreise einen Mikrochip oder eine klar erkenntliche Tätowierung aufzuweisen, aus welcher die Nummer ihrer Internationalen Gesundheitsbescheinigung hervorgeht. Sie benötigen eine Tollwutimpfung, welche bei der Einreise im Fall der Erstimpfung nicht jünger als 6 Monate und im Fall einer Auffrischungsimpfung nicht älter als ein Jahr sein darf.

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